Kostenübernahme Treppenlifte
Auch wenn die Anschaffung eines Treppenliftes grundsätzlich die Privatangelegenheit des Bedürftigen ist, so gibt es dennoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Zuschuss für die Anschaffung des Treppenliftes vom Staat zu erhalten.
Folgende Punkte sind für Sie wichtig, um die Möglichkeit auf Zuschüsse zu prüfen und zu wahren:
1. Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI kann die Installation eines Treppenliftes von der Pflegeversicherung mit bis zu € 2.557,00 bezuschusst werden, allerdings ist die Grundvoraussetzung für den vollen Betrag des Zuschusses mindestens die Einstufung in die Pflegestufe 1. 2. In jedem Fall sind aber 10% der Kosten von vorn herein vom Bedürftigen selbst zu übernehmen, dabei darf der Eigenanteil jedoch 50% der monatlichen Bruttoeinnahmen der Person nicht übersteigen.
Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass mögliche Wohnraumanpassungen innerhalb eines kurzen Zeitraumes von Ihrer Pflegekasse als eine zusammengefasste Maßnahme angesehen und somit nur einmalig bezuschusst werden können. Zu diesen Maßnahmen zählen z.B. auch notwendige Umbauten des Badezimmers oder der Einbau einer Rollstuhlrampe.
Bitte bedenken Sie, dass sich die Zuständigkeiten der Ämter auch nach den Situationen richten, die zu der körperlichen Einschränkung geführt haben. Ist die Situation des Bedürftigen z.B. durch einen Arbeitsunfall entstanden ist die Berufsgenossenschaft auf die Förderung anzusprechen, teilweise sind sogar Landschaftsverbände oder auch andere Träger dafür zuständig. Wenn Sie sich unsicher sind, wer der richtige Ansprechpartner dort ist, lohnt sich im Zweifelsfall auch mal ein Anruf bei der eigenen Gemeinde, diese kennt im Regelfall die zuständige Stelle.
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