Zuschuss vom Staat für Treppenlift und Treppenlifte
Seit längerem ist es bekannt und auch wichtig, dass der Staat den seniorengerechten Umbau von Wohnungen in Deutschland fördert. Dabei sind einige wichtige Aspekte von der Planung bis zur Finanzierung zu beachten, bevor man auf eigene Faust mit dem Umbau beginnt oder diesen durchführen lässt.
Aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland gibt es derzeit die Situation, dass nur 250.000 Wohnungen den Ansprüchen des altersgerechten Wohnens genügen und darüber hinaus kaum Wohnungen für Senioren und Ältere zur Verfügung stehen. Allein bis 2020 steigt der Bedarf auf über eine Million Wohnungen und diese müssen in den nächstem Jahren neu geschaffen oder umgebaut werden. Der Staat hat nun reagiert und unterstützt seit Anfang Mai 2010 altersgerechte Umbaumaßnahmen mit einem Zuschuss.
Dabei ist zu beachten, das private Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie Eigentumswohnungen oder auch Mieter antragsberechtigt sind. Eine weitere Bedingung ist, dass der Antragsteller mindestens 6.000 eigene Euro investiert. Der Staat ist bereit, fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten bis maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit zu fördern und den Bauherren hier unter die Arme zu greifen. Ein gutes Beispiel ist das zuständige Bundesbauministerium, welches beispielsweise den Aufbau von barrierefreien und -reduzierten Zugängen zu Gebäuden und Wohnungen fördert. U.a. zählen dazu die Überbrückung von Stufen und Treppen und der Einbau von Treppenliften und Aufzügen. Natürlich gehören auch der oft notwendige Umbau von Bad oder Küche dazu, damit ein barriere- und bewegungsfreies Wohnen möglich ist.
Wenn Sie den Einbau eines Treppenliftes oder Aufzuges planen, dann sollten Sie Kontakt zu treppenlifte.com aufnehmen. Wir sind einer der führenden Vermittler für Treppenlifte in Deutschland, Österreich und der Schweiz und arbeiten nur mit geprüften Partnern zusammen.
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